Befreiungen vom Baumschutz
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Nienhaus, Hubert | 02865 955-172 | ![]() |
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Um die Bäume in Raesfeld langfristig zu schützen, hat der Rat der Gemeinde Raesfeld eine Baumschutzsatzung (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen) verabschiedet.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen muss die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm betragen und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 50 cm aufweisen.
In begründeten Einzelfällen ist auf Antrag eine Befreiung vom Baumschutz möglich.
Weitere Erläuterungen, etwa über verbotene Maßnahmen, können Sie aus der Baumschutzsatzung ersehen:
- formloser Antrag
- Lageplan mit Kennzeichnung des Baumstandortes
Formulare | |
Antrag auf Genehmigung zur Beseitigung geschützter Bäume |
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