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Abfallbeseitigungsgebühren

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Finanzverwaltung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Klostermann, Markus 02865 955-132 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr.

 

Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Art und Zahl der Abfallbehälter für Rest- und Biomüll.

 

Für die Abholung von Sperrmüll und Altmetall sowie die Anlieferung z. B. von Grünabfällen auf dem Wertstoffhof werden keine separaten Gebühren berechnet.

 

Es können auch Entsorgungsgemeinschaften gebildet werden. Zu beachten ist aber, dass das Mindestvolumen beim Restmüll und Biomüll 5 Liter pro Person und Woche beträgt.

 

Rechtsgrundlagen

  • Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Raesfeld
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • Abfallgesetz für das Land NRW
  • Kommunalabgabengesetz NRW

 

Formulare

 

Mit den nachstehenden Formularen können Sie Ihre Müllgefäße online an-, ab- bzw. ummelden oder die Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft beantragen:

  • An-/Ab-/Ummeldung von Müllgefäßen
  • Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft
  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne

 

 

Ihre Daten werden unverschlüsselt per Email an die Gemeindeverwaltung übermittelt.


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