Am Sonntag 15.05.2022 findet die nächste Landtagswahl statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Durch Ihre Wahlbenachrichtigung erfahren Sie, welchem Wahlbezirk Sie wählen.
Wählern darf, wer
- am Wahltag Deutscher ist,
- das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat (spätestens am 15.05.2004 geboren),
- seine Hauptwohnung seit mindestens dem 29.04.2022 (16. Tag vor der Wahl) in Nordrhein-Westfalen hat,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
- Ins Wählerverzeichnis der Gemeinde Raesfeld eingetragen ist.
In das Raesfelder Wählerverzeichnis wird automatisch jeder Wahlberechtigte eingetragen, der am Sonntag, 03. April 2022 in Raesfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Wann kommen die Wahlbenachrichtigungen?
In der Zeit vom 04.04.2022 bis spätestens 24.04.2022 erhalten alle Wahlberechtigten den Wahlbenachrichtigungsbrief.
Sie haben bis zum 24.04. 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Dann melden Sie sich bitte unbedingt im Wahlbüro. Wir können dann prüfen, ob Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag wählen können.