Kommunalwahl 2020
Am 13. September 2020 finden die Kommunalwahlen statt. In Raesfeld wählen die Bürgerinnen und Bürger
- den Landrat des Kreises Borken
- die Mitglieder des Kreistages
- den Bürgermeister der Gemeinde Raesfeld
- die Mitglieder des Rates der Gemeinde Raesfeld
Wer darf wählen?
Wählen dürfen Deutsche und übrige EU-Bürger, die am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind
- am 16. Tag vor der Wahl (28.8.2020) in Raesfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Hier gelangen Sie zum Online-Wahlscheinantrag für die Briefwahl:
https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=5554040
Hygieneregeln für den Wahltag:
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie müssen Wähler/Wählerinnen und Wahlhelfer/Wahlhelferinnen Abstands- und Hygieneregeln beachten. Die einzelnen Regelungen können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
Ihre Ansprechpartner:
Wahlleiter:
Jörg Heselhaus, Tel.: 02865 955-111, heselhaus(at)raesfeld.de
Wahlbüro:
Claudia Wiemer, Tel.: 02865 955-114, wiemer(at)raesfeld.de
Wahlplakatierung:
Ansprechpartner im Ordnungsamt:
Markus Büsken, Tel.: 02865 955-151, buesken(at)raesfeld.de

Der Wahlausschuss hat am 3. August 2020 alle vorgelegten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl zugelassen. Die Wahlvorschläge sind im Amtsblatt Nr. 12/2020 bekannt gemacht worden.
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Der Wahlausschuss der Gemeinde Raesfeld hat in seiner Sitzung am 27.01.2020 gem. § 4 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die Einteilung des Gemeindegebietes in 14 Kommunalwahlbezirke beschlossen. Der Bürgermeister hat gem. § 5 Abs. 1 und 2 KWahlG den Wahlbezirk 9 - wie bisher - in zwei Stimmbezirke eingeteilt.
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