Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes RA 37 (Kindertagesstätte Stockbreede) und der Begründung einschließlich der verfügbaren Umweltinformationen der Gemeinde Raesfeld
Der Planungsausschuss der Gemeinde Raesfeld hat in seiner Sitzung am 08. März 2021 beschlossen, den Bebauungsplan RA 37 (Kindertagesstätte Stockbreede) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen 4-Gruppen-Kindertagesstätte mit Erweiterungsoption geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage Raesfeld, westlich der Straße Stockbreede und östlich des Binsenweges. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan dick umrandet dargestellt:
Folgende Grundstücke sind von dem Bebauungsplan betroffen:
Gemarkung: Raesfeld
Flur: 3
Flurstücke: 120 tw., 121, 124.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes RA 37 (Kindertagesstätte Stockbreede) und der Begründung einschließlich des Umweltberichtes sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Raesfeld wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
im Rathaus der Gemeinde Raesfeld, Weseler Straße 19, im Flur im Obergeschoss vor den Räumen des Bauamtes (Zimmer 113-119), 46348 Raesfeld zu folgenden Zeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus:
montags bis freitags | 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
montags bis mittwochs | 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
donnerstags | 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes RA 37 (Kindertagesstätte Stockbreede) und der Begründung einschließlich des Umweltberichtes sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen während des oben genannten Zeitraumes auch nachfolgend zur Einsicht zur Verfügung:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes RA 37 (Kindertagesstätte Stockbreede) verfügbar:
- Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan RA 37 (Kindertagesstätte Stockbreede) der Gemeinde Raesfeld
In der Begründung einschließlich des Umweltberichtes werden die Umwelt und ihre Bestandteile sowie die voraussichtlichen erheblichen beeinflussten Umweltmerkmale und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft- und Klimaschutz, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter untersucht, bewertet und ihre Wechselwirkungen beschrieben.
Anschließend folgt die Beschreibung und Bewertung geplanter Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan RA 34 (Dorstener Straße / Stockbreede), 2. Erweiterung, L+S Landschaft + Siedlung AG vom 11.08.2020
- Geruchsgutachten zum Bebauungsplan „Erweiterung der Wohnbebauung in der Stockbreede“, Richters & Hüls Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz vom 02.05.2018
- Schalltechnisches Gutachten – Immissionsprognose – zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 37 „Kindertagesstätte Stockbreede“, Richters & Hüls Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz
Umweltbezogene Informationen zu den Themen Niederschlagswasserversickerung, Starkregenereignisse, Regenrückhaltung, Eingriffsausgleich, Artenschutz, Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Geruchsbelastung, Altlasten, Staubbelastung, Bioaerosole, Bepflanzung der Kindergartenflächen, Pflasterung der Stellplätze liegen zudem aufgrund von Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB vor. Diese Informationen betreffen die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Fläche.
- Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Stellungnahme des Kreises Borken vom 23.02.2021
Themen: Niederschlagswasserbeseitigung
Betroffene Umweltbelange: Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Fläche
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf RA 37 (Kindertagesstätte Stockbreede) können während des oben genannten Zeitraumes beispielsweise schriftlich, per E-Mail (an rathaus@raesfeld.de) oder zur Niederschrift zu den vorgenannten Zeiten gegenüber der Gemeinde Raesfeld, Rathaus, Weseler Straße 19, 46348 Raesfeld abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan RA 37 (Kindertagesstätte Stockbreede) unberücksichtigt bleiben.
46348 Raesfeld, 09. März 2021
Martin Tesing
Bürgermeister