Leistungsmissbrauch - 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Raesfelder erhält 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Leistungsmissbrauch beim Jobcenter Raesfeld
Die Staatsanwaltschaft Münster (Zweigstelle Bocholt) setzte im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens gegen den Raesfelder eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten fest, deren Vollstreckung sie zur Bewährung aussetzten, da er das Jobcenter Raesfeld aufgrund wahrheitswidriger Angaben um SGB II – Leistungen in Höhe von rund 12.400,- EUR betrogen habe.
So habe der Angeklagte in der Zeit vom 01.07.2017 – 31.05.2020 zu Unrecht Arbeitslosengeld II - Leistungen in dieser Höhe erhalten, weil er pflichtwidrig und vorsätzlich dem Jobcenter der Gemeinde Raesfeld den Bezug einer Rentenleistung aus Österreich nicht mitgeteilt habe.
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte hierbei in Absicht gehandelt habe, sich unverminderte Leistungen des örtlichen Jobcenters in größerem Umfang und über einen längeren Zeitraum zu sichern. Gegen den Strafbefehl legte der Raesfelder keinen Einspruch ein, so dass dieser nun rechtskräftig werden konnte. Neben der verhängten Freiheitsstrafe sind die zu Unrecht erhaltenen Leistungen von ihm an das Jobcenter Raesfeld in voller Höhe zu erstatten.
Auf Nachfrage teilte das Jobcenter Raesfeld mit, dass im Kreis Borken die Jobcenter grundsätzlich bei Leistungsmissbrauch wie etwa das Verschweigen von Einkommen jeglicher Art Strafanzeige stellen. Leistungsmissbrauch sei kein Kavaliersdelikt und wird rechtlich geahndet.