Hinweise der Gemeinde Raesfeld zum Winterdienst für Anlieger
Wer muss überhaupt Schnee räumen?
Der Winterdienst auf den Gehwegen ist durch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Raesfeld auf die Anlieger übertragen worden. Das heißt, dass die Gehwege durch die Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke geräumt werden müssen (dies gilt auch für Fuß-/Verbindungswege).
Wann müssen die Anlieger räumen?
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Schneefall-Ende beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Sollte es tagsüber immer wieder schneiden oder glatt werden, muss auch immer wieder „nachgeräumt“ und „nachgestreut“ werden.
Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Wie müssen die Anlieger räumen?
Die Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee bzw. Eisglätte freigehalten werden. In der Regel muss soviel vom Gehweg freigeräumt und und mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt, Granulat, Asche) bestreut werden, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Das entspricht in etwa einem Streifen von 1 Meter.