"Bürger im Netz", Branchenverzeichnis, Veranstaltungskalender
Raesfelder Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit, selbst Einträge auf den Raesfeld-Seiten vorzunehmen.
Tragen Sie sich doch als Bürger oder Unternehmen in unsere Adressdatenbank ein oder ergänzen Sie unseren Veranstaltungskalender um Ihre eigenen, allgemein interessanten Termine. Die Möglichkeiten, selbst Einträge hinzufügen, finden Sie unter den jeweiligen Menüpunkten. Bei Auswahl von „Ihr Eintrag“ erscheint folgende Eingabeaufforderung:

Für Ihre erstmalige Anmeldung klicken Sie auf "Hier können Sie sich anmelden". Später genügt an dieser Stelle die Eingabe Ihrer Zugangsdaten.
Für Ihren persönlichen Zugang benötigen wir Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten bei der Anmeldung. Sie bekommen Ihre Zugangsdaten bei erfolgreicher Anmeldung per E-Mail zugeschickt.
Die E-Mail enthält auch das Passwort mit dem Sie sich dann einloggen können. Dieses Passwort können Sie später selbst ändern. Ihre vorgenommenen Einträge können Sie nicht selbst bearbeiten. Bei Änderungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner im Rathaus.
Bei einem Firmeneintrag kann immer nur eine Branche ausgewählt werden (Privatpersonen müssen die Branche „Bürger im Netz“ auswählen). Sollten mehrere der aufgeführten Branchen auf Sie bzw. Ihren Betrieb zutreffen, vermerken Sie dies im Feld „Persönliche Anmerkungen“. Die Ergänzungen werden dann von der Gemeindeverwaltung vorgenommen.
TIPP:
Insbesondere für Firmeneinträge im Branchenbuch dürfte von Interesse sein, dass neben einer kurzen Beschreibung auch Suchbegriffe hinterlegt werden können. Fügen Sie einfach im Feld „Stichworte“ beliebige Begriffe ein (z. B. ein Betrieb der Branche „Kraftfahrzeughandwerk“ möchte auch unter den Begriffen PKW, Kfz, Auto, Reparatur etc. gefunden werden).
Sämtliche Einträge werden erst nach einer inhaltlichen Überprüfung freigegeben. Insofern erfolgt die Veröffentlichung unter Vorbehalt.